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   KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15, 141 AR 80/15   

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https://dejure.org/2015,61406
KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15, 141 AR 80/15 (https://dejure.org/2015,61406)
KG, Entscheidung vom 24.03.2015 - 5 Ws 30/15, 141 AR 80/15 (https://dejure.org/2015,61406)
KG, Entscheidung vom 24. März 2015 - 5 Ws 30/15, 141 AR 80/15 (https://dejure.org/2015,61406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 56f StGB
    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes im Rahmen der Widerrufsentscheidung; Vermeidung eines "Drehtüreffektes"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 580 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen;

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15
    Der Schutz dieses Vertrauens folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 2595/12 - juris Rz. 21; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 2 Ws 452/13 - juris Rz. 4).

    Des weiteren muss ein Verurteilter, der unter Bewährung steht, in der Regel damit rechnen, dass Straftaten innerhalb der Bewährungszeit zu negativen Folgen auch für die Bewährung führen können (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 2595/12 - juris Rz. 25 und 26).

    Insbesondere muss ein Verurteilter grundsätzlich nicht mehr mit einem Widerruf rechnen, wenn im Bezirk eines Oberlandesgerichts üblich ist, einem Verurteilten einen Hinweis zu erteilen, dass der Abschluss eines neuen Ermittlungsverfahrens bis zur Rechtskraft einer etwaigen Entscheidung abgewartet werde, bevor über den Straferlass und einen möglichen Widerruf entschieden werde, sofern während oder zeitnah nach Ablauf der Bewährungszeit ein solcher Hinweis nicht erfolgte (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 2595/12 - juris Rz. 28 und 30; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 1 Ws 379/06 - juris Rz. 15).

  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 17/14

    Unzulässigkeit des Bewährungswiderrufs wegen Zeitablaufs

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15
    Dabei kann ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der zuständigen Justizstellen dazu betragen, aus der maßgeblichen Sicht des Verurteilten ein Vertrauen zu schaffen, zu einem Widerruf werde es nicht mehr kommen (vgl. zum Vorstehenden KG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 17/14 - juris Rz. 6 m.w.N.).

    Im Bezirk des Kammergerichts ist ein solcher Hinweis üblich (vgl. KG, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 2 Ws 362/14 - juris Rz. 11 ; vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 17/14 - juris Rz. 11 ).

    Da der einzig gebotene Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen der Anlasstat vom 20. Juni 2012 nicht mehr in Betracht kommt, war die Strafe nach § 56g Abs. 1 StGB zu erlassen (vgl. KG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 17/14 - juris Rz. 20 ).

  • KG, 19.11.2014 - 2 Ws 362/14

    Bewährungswiderruf trotz gegenteiligen gerichtlichen Hinweises

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15
    Im Bezirk des Kammergerichts ist ein solcher Hinweis üblich (vgl. KG, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 2 Ws 362/14 - juris Rz. 11 ; vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 17/14 - juris Rz. 11 ).
  • OLG Koblenz, 25.03.2009 - 1 Ws 127/09

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuerlichen in der

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15
    Durch eine zeitnahe Entscheidung über den Widerruf soll sichergestellt werden, dass dem Grundsatz der Anschlussvollstreckung nach § 454b StPO Rechnung getragen werden kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ws 127/09 - juris Rz. 17).
  • OLG Koblenz, 15.07.2013 - 2 Ws 452/13

    Strafaussetzung zur Bewährung: Vertrauensschutz bei Widerruf der Strafaussetzung

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15
    Der Schutz dieses Vertrauens folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 2595/12 - juris Rz. 21; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 2 Ws 452/13 - juris Rz. 4).
  • OLG Koblenz, 21.06.2006 - 1 Ws 379/06

    Zulässigkeit des Bewährungswiderrufs nach Ablauf der Bewährungszeit

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15
    Insbesondere muss ein Verurteilter grundsätzlich nicht mehr mit einem Widerruf rechnen, wenn im Bezirk eines Oberlandesgerichts üblich ist, einem Verurteilten einen Hinweis zu erteilen, dass der Abschluss eines neuen Ermittlungsverfahrens bis zur Rechtskraft einer etwaigen Entscheidung abgewartet werde, bevor über den Straferlass und einen möglichen Widerruf entschieden werde, sofern während oder zeitnah nach Ablauf der Bewährungszeit ein solcher Hinweis nicht erfolgte (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 2595/12 - juris Rz. 28 und 30; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 1 Ws 379/06 - juris Rz. 15).
  • OLG Naumburg, 22.12.2006 - 6 Wx 19/06

    Keine Abschiebungshaft als Sicherungshaft bei inhaftierten Personen

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15
    Für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, deren Aussetzung zur Bewährung zu widerrufen ist, bedarf es der vorherigen Rechtskraft des Widerrufsbeschlusses (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 6 Wx 19/06 - juris Rz. 23; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage 2014, § 453 Rn. 16 m.w.N.).
  • KG, 04.12.2013 - 2 Ws 577/13

    Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15
    Denn allein die Vollstreckung der fünfmonatigen Freiheitsstrafe aus dem Urteil vom 14. März 2013 erlaubt angesichts der kurzen Verbüßungsdauer und der erheblichen kriminellen Vergangenheit des Beschwerdeführers nicht den Schluss, dieser habe die seiner Delinquenz zugrunde liegenden Charaktermängel und Persönlichkeitsmängel behoben (vgl. hierzu auch KG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2013 - 2 Ws 577/13 - juris; vom 22. März 2010 - 2 Ws 179/10 -).
  • OLG Brandenburg, 25.05.2009 - 1 Ws 75/09

    Widerruf der Strafaussetzung: Verhängung milderer Maßnahmen bei wesentlicher

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15
    Denn eine erneute Inhaftierung nach erst kürzlich erfolgter Haftentlassung erscheint vielfach nicht sinnvoll (vgl. KG, Beschluss vom 1. August 2013 - 2 Ws 257/13 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2009 - 1 Ws 75/09 - juris Rz. 14).
  • KG, 06.02.2020 - 5 Ws 23/20

    Festlegung von Bewährungszeitdauer bei nachträglicher

    Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer innerhalb des Strafvollzuges anderweitig die seiner langjährigen Delinquenz zugrunde liegenden Charaktermängel und Persönlichkeitsdefizite behoben hat (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2015 - 5 Ws 30/15 -, juris Rn. 12), sind nicht vorhanden.
  • KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22

    Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung bei Strafbefehl

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Kammergerichts kann einem Widerruf entgegenstehen, dass bei dem Verurteilten ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, ein Widerruf der Strafaussetzung wegen der Anlasstat werde nicht mehr erfolgen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 2595/12 -, juris; Senat, Beschluss vom 22. Januar - 2 Ws 17/14 -, juris; KG, Beschluss vom 24. März 2015 - 5 Ws 30/15 -).
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